1 Jahr neue StudPro

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Es ist schon wieder ein Jahr rum. Und in diesem Jahr hat es an der Uni zu Köln einige Veränderungen gegeben, weil wir vor einem Jahr eine neue Studien- und Prüfungsordnung (im Folgenden: StudPro) bekommen haben.

Dieser Artikel ist für alle diejenigen, die noch nicht mitbekommen haben oder diejenigen, die vielleicht immer noch nicht ganz verstanden haben, was sie jetzt wann für Leistungen absolvieren müssen, um diese Studium erfolgreich zu absolvieren.

Warum gab es überhaupt eine neue StudPro?

Am 17. November 2021 wurde das neue Juristenausbildungsgesetz NRW verkündet, welches am 17. Februar 2022 in Kraft getreten ist. Daraufhin mussten alle Universitäten in NRW ihre Studien- und Prüfungsordungen aktualisieren. Für 3 Jahre nach dem in Kraft treten, also bis zum 16. Februar 2025 gilt noch eine Übergangsfrist, wonach alle Studierenden, die sich bis zum 16. Februar noch für die staatliche Pflichtfachprüfung melden, nach altem Recht geprüft werden.

Rückblick auf die „alte“ StudPro

Zwischenprüfung
Bis zum 17. November letzen Jahres galt also noch die alte StudPro. Was mussten Studierende damals alles schreiben, um die Zwischenprüfung zu bestehen? Damals war es so, dass aus den verschiedenen Rechtsgebieten eine bestimmte Anzahl an Klausuren geschrieben und bestanden werden musste. Für die einzelnen Bereiche gab es dann jeweils eine Versuchsbegrenzung, die für alle Klausuren aus diesem Bereich bestand. Ein Beispiel aus dem Bereich „Strafrecht“: Bestehend aus Strafrecht I, II, II und Strafprozessrecht, mussten 3. Klausuren bestanden werden, wofür man 7 Versuche hatte. Hat man das für alle Bereiche summiert mussten damals 15 Klausuren aus allen Gebieten zusammen bestanden werden, wofür Studierende 37 Versuche hatte. Zusätzlich mussten auch 2 Hausarbeiten geschrieben, eine Grundlage I bestanden und eine AG „vollständig“ besucht werden.

Zulassung zum Schwerpunkt
Für den Schwerpunkt mussten damals neben der Zwischenprüfung auch mindestens eine Klausur pro großer Übung bestanden werden. Außerdem musste eine man eine „Fortgeschrittenenhausarbeit“ und eine Grundlage II bestehen. Zu guter letzt musste man noch erfolgreich ein Vorbereitungsseminar absolvieren und schon, konnte man mit dem Schwerpunkt beginnen,

Wie ist das also heute?

Statt 15 Klausuren zu bestehen, müssen wir, um die Zwischenprüfung zu bekommen, drei große Zwischenprüfungsklausuren, je eine pro Rechtsgebiet, schreiben. Um eine Zwischenprüfungsklausur aus einem bestimmten Rechtsgebiet schreiben zu können, müssen drei Klausuren für Zivilrecht und jeweils zwei für Strafrecht oder Öffentlichem Recht bestanden worden sein.

Die drei Hausarbeiten und die Grundlagenfächer I, II sind mittlerweile „nur“ noch Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunkt. Für die Zwischenprüfung reicht es aber die drei Zwischenprüfungs-Klausuren zu bestehen.

Zulassungen Schwerpunkt
Wie gerade bereits erwähnt, muss man in jedem Rechtsgebiet eine, also insgesamt drei Hausarbeiten (eine kleine und zwei große) , sowie eine Klausur aus Grundlage I und II bestehen. Dazu muss man auch heute eine Vorbereitungsseminar absolvieren und in den großen Übungen (heute nur noch in Strafrecht und Öffentlichem Recht) eine Klausur bestehen. Verändert hat sich, dass man jetzt für die Zulassung außerdem zwei Klausuren aus den sogenannten zivilrechtlichen „Nebengebieten“ und Europarecht, sowie seine Schlüssqualifikation absolviert haben muss. Indirekt muss man auch Besonderes Verwaltungsrecht oder Verwaltungsprozessrecht bestanden haben, weil das eine Voraussetzung für die große Übung im Öffentlichen Recht ist.

Direkter Vergleich

Und wer musste jetzt mehr machen? Tatsächlich keiner. Nach dem alten System wurde zwar eine Klausur mehr geschrieben, allerdings sind die Zwischenprüfungsklausuren alle 3 Stunden lang, wodurch alle – egal ob nach altem oder neuen System min. 41 Zeitstunden mit Klausurschreiben verbracht haben. Das muss aber gar nichts heißen, weil man sowieso typischerweise nicht alle Klausuren auf anhieb schafft. Ungeachtet dessen, wie viel jeder oder jede für seine oder ihre Klausuren braucht, ist euch jetzt hoffentlich trotzdem klarer geworden, was man grundsätzlich alles an Leistungen absolvieren muss, damit ihr diese Studium absolvieren könnt.